“Haben Sie eine Payback-Karte?” – Wer öfter in bestimmten Geschäften einkaufen geht, wird diese Frage nur zu gut kennen. Rewe, Penny und Aral sind nur einige der Anlaufstellen, bei denen Kundinnen und Kunden Payback-Punkte sammeln können. Auch Online lässt sich das Cashback-System verwenden. Allerdings ließen sich die gesammelten Punkte in der digitalen Welt bislang nicht über Payback Pay und somit direkt zum Bezahlen einlösen. Nachdem es im April 2024 erste Berichte um eine Online-Premiere der Bezahlmöglichkeit gegeben hatte, berichtet das Online-Portal Caschys Blog nun, dass Payback-Nutzerinnen und Nutzer eine auffällige E-Mail erhielten. Sie berichtet von Änderungen der Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen, die die Payback-Pay-Premiere in Online-Shops vorbereiten.

Schon im Oktober Online?

Die überarbeiteten Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen gelten ab dem 1. Oktober 2024. Das Online-Debüt wird Payback Pay im virtuellen Shop von dm feiern. Ob die Drogeriemarktkette das Bonusprogramm dann auch am Tag des Inkrafttretens der neuen Bedingungen einführt, bleibt abzuwarten. Künftig sollen weitere digitale Stores von Partnern folgen. Laut Caschys Blog könnten Media Markt, Saturn und vielleicht auch Amazon dazu gehören. Ob Payback Pay letztendlich auch in anderen Onlineshops vertreten sein wird, hängt vom Interesse der Partner ab.

Widerspruch führt zu Payback-Pay-Bruch

Die neuen Nutzungsbedingungen greifen auch ohne aktive Zustimmung. Bis zum 30. September 2024 können Nutzerinnen und Nutzer den Bestimmungen auf Wunsch widersprechen, müssen dann aber künftig auf Payback Pay verzichten. Der Widerspruch bedeutet die Kündigung der Verwendung der Bezahlmöglichkeit und kann entweder per Telefon oder in Textform über das Payback-Servicecenter vollzogen werden.

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