Eigenen Angaben zufolge gehört die Deutsche Telekom zu den führenden integrierten Telekommunikationsunternehmen der Welt. Derzeit gibt es Wirbel um eine Firma, die sich den großen Namen anscheinend zunutze gemacht hat. 1N Telecom ist ebenfalls ein Telekommunikationsanbieter und zieht immer wieder den Ärger von Kundinnen und Kunden auf sich, die eigentlich bei der Deutschen Telekom einen Vertrag abschließen wollten. So erhielten die Verbraucherzentralen im Zeitraum Januar 2023 bis einschließlich Juli 2024 mehr als 11.000 Beschwerden über das Unternehmen. Die Verbraucherschützenden erhoben deshalb eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters und prüfen nun eine Sammelklage.

Verwechslung kann teuer werden

Wie aus einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervorgeht, bietet 1N Telecom in seinen Anschreiben ausschließlich 24-monatige DSL-Verträge an. Aus Sicht des vzbv ist das nicht ausreichend. Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten angeboten werden. Betroffene berichteten wiederholt, dass sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt hätten, nicht mit der Deutschen Telekom einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wer anschließend die Portierung der Telefonnummer verhindert, bekommt eine Kündigung von 1N Telecom und muss mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 419,88 Euro rechnen. 1N Telecom bedient sich auch eines Inkassounternehmens, um an dieses Geld zu gelangen. Der vzbv hält die Regelung zur Laufzeit in den Verträgen für unwirksam und daher auch die Schadensersatzforderungen für unberechtigt.

Ältere Menschen besonders betroffen

Immer wieder fallen Ahnungslose darauf herein. Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen beim vzbv, warnt: “Vor allem ältere Menschen sind betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen. Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern für vollkommen unberechtigt.”

Im Visier der Verbraucherzentralen

Der vzbv mahnte 1N Telecom bereits schon einmal ab. Das Problem: Der Anbieter weigerte sich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der vzbv reichte deshalb Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Die Verbraucherzentralen aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen ebenfalls gegen das Unternehmen vor.

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