Verwechslung kann teuer werden
Ältere Menschen besonders betroffen
Im Visier der Verbraucherzentralen
Der vzbv mahnte 1N Telecom bereits schon einmal ab. Das Problem: Der Anbieter weigerte sich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der vzbv reichte deshalb Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Die Verbraucherzentralen aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen ebenfalls gegen das Unternehmen vor.
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