Viele Menschen halten angesichts gestiegener Energiepreise noch stärker Ausschau nach möglichst günstigen Strom-, Gas- oder Heizöltarifen. Das wissen auch Energieversorger. Einige von ihnen nutzen nun jedoch eine dubiose Masche, um Verbrauchern neue Verträge unterzuschieben, wie aus einer Warnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hervorgeht. Alles beginnt dabei mit einem scheinbar harmlosen Anruf.

Anruf unter falscher Identität

Wie die Verbraucherschützer mitteilen, häufen sich derzeit Beschwerden über untergeschobene Verträge von Energieversorgern. Die Anbieter greifen dazu auf betrügerische Mittel zurück. So erhalten Nutzerinnen und Nutzer nach Angaben der Verbraucherzentrale zunächst einen Werbeanruf unter falscher Identität. Energieversorger würden sich dabei etwa als Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale oder als lokaler Energieversorger ausgeben, um Vertrauen aufzubauen. Unter einem Vorwand bringen sie das Opfer anschließend dazu, Informationen wie die Zählernummer, den vollständigen Namen oder die Adresse preiszugeben. Diese Infos nutzen die Energieversorger, um im Hintergrund einen Anbieterwechsel zu veranlassen. Ein Energievertrag ist damit aber noch nicht zustande gekommen, denn dazu bedarf es laut Gesetz einer schriftlichen Bestätigung des Kunden oder der Kundin.

Auf Anruf folgt SMS

Aus diesem Grund versenden die Energieversorger noch während des Telefonats oder direkt im Anschluss eine SMS an ihr Opfer, die Informationen zu einem vermeintlich günstigen Tarifangebot enthalten soll. Nach Angaben vieler Betroffener erweckt ein enthaltener Link dabei den Eindruck, er führe lediglich auf eine Angebotsseite, auf der weitere Tarifdetails einsehbar wären. Tatsächlich führt der Link jedoch zur Bestätigung eines zuvor vorbereiteten Energievertrags oder zu einem Vertragsformular, das noch unterschrieben werden müsse.

Dazu rät die Verbraucherzentrale

Wer auf die Abzock-Masche der dubiosen Energieversorger hereingefallen ist, ist aber noch nicht zwingend einen bindenden Vertrag eingegangen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reiche das bloße Anklicken eines Links als Bestätigung eines Vertragsabschlusses nicht aus. Doch auch wenn Nutzerinnen und Nutzer im Anschluss ein Vertragsformular unterschrieben haben, können sie noch von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hat der Anbieter das Opfer beim Vertragsangebot nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, könne sich die Widerrufsfrist sogar auf ein Jahr und 14 Tage verlängern.
Opfern der Abzock-Masche rät die Verbraucherzentrale dazu, den Vertragsabschluss gegenüber dem Anbieter zu bestreiten und hilfsweise zu widerrufen. Zudem sei es ratsam, den Anbieter zum Nachweis über den korrekten Vertragsschluss und die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht aufzufordern. Zu diesem Zweck stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung. Außerdem sollten User Screenshots des Tarifangebots und Vertrags anfertigen, um den vermeintlichen Vertragsschluss zu dokumentieren. Am besten sei es jedoch, sich gar nicht erst auf Werbeanrufe einzulassen und niemals Verträge am Smartphone zu unterschreiben.

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