Es war einmal vor nicht allzu langer Zeit in einer nicht so weit, weit entfernten Galaxie, dass Disney und Lucasfilm sich mit einer Klage in Großbritannien auseinandersetzen mussten. Konkret geht es im aktuellen Fall um den 1994 an Prostatakrebs verstorbenen Schauspieler Peter Cushing, der den Admiral Tarkin im ersten “Star Wars”-Film aus dem Jahr 1977 verkörperte. Wie aus einem Medienbericht hervorgeht, verklagte Filmproduzent und Freund von Cushing, Kevin Francis, sowie dessen Firma “Tyburn Film Productions” die zwei Konzerne, da sie den Verstorbenen als Großmoff Tarkin im “Star Wars”-Ableger “Rogue One” im Jahr 2016 digital darstellten. Das Problem: Cushing sprach sich zeit seines Lebens gegen die eigene Darstellung mithilfe von Spezialeffekten aus.

Die Frage der Schuld

Francis behauptet, dass Peter Cushings posthumes Erscheinen in “Rogue One” illegal gewesen sei. Nach Angaben der Anwälte von Francis und “Tyburn Film Productions” widersprach der Verstorbene bereits 1993 einer derartigen Nutzung, als es um die Produktion eines anderen TV-Films ging. Zwar verlief dieses Projekt im Sande, allerdings würde die Vereinbarung mit Cushing laut des Medienberichts auch für andere Filme gelten. Somit hätten die “Star Wars“-Produzenten keine Erlaubnis gehabt, die Darstellung des Toten zu verwenden. Lucasfilm und die bei der Original-Trilogie mitwirkende Firma “Lunak Heavy Industries” wehren sich. Sie kontern, dass sie durch die digitale Verwendung des Schauspielers nicht gegen diese Vertragsvereinbarung verstoßen hätten. Demnach besäßen Disney und Lucasfilm die Rechte an den ursprünglichen “Star Wars”-Filmen und somit auch an der fiktiven Figur von Cushing. Zudem zahlten die Produzenten dem Medienbericht zufolge bereits 33.000 Euro an den Nachlass des verstorbenen Schauspielers für die Verwendung seines Aussehens.

Produktionsfirmen entkommen Gericht nicht

Lucasfilm und Lunak wollten den Fall bereits im Dezember 2023 ablehnen, wurden vor Gericht aber abgewiesen. Das wollten die Produktionsfirmen nicht auf sich sitzen lassen und klagten, doch Tom Mitcheson, Richter am obersten Gericht Großbritanniens, ließ das Verfahren nun zu. Er sieht auf beiden Seiten jedoch kaum starke Argumente. Mitcheson ist laut des Medienberichts “nicht überzeugt”, dass Francis den Fall für seinen toten Freund gewinnen werde. Allerdings sei er ebenfalls “nicht davon überzeugt, dass der Fall im erforderlichen Maße unbestreitbar ist, um ein summarisches Urteil zu fällen oder die Klage abzuweisen.” Mitcheson zufolge sei es ohne eine umfassende Sachverhaltsuntersuchung äußerst schwierig, in einem Bereich, in dem sich das Recht entwickelt, zu entscheiden, wo sich die Grenzen befinden.

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