Das Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom versucht Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich von einem 24-Monats-DSL-Vertrag zu überzeugen. Was daran problematisch ist? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu: “Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind.” Das sorgt für Unmut bei 11.000 Kundinnen und Kunden – in einem Zeitraum von Januar 2023 bis einschließlich Juli 2024. Der vzbv schaute sich das Ganze genauer an und bewertet einige Vertragsklauseln für unwirksam. Die Verbraucherschützenden erheben eine Unterlassungsklage und prüfen nun eine Sammelklage. Dafür sind Betroffene gefragt!

Verwechslung nicht ausgeschlossen

Der neue Vertrag ist seit 14 Tagen geschlossen, die Widerrufsfrist erloschen und die Portierung der Telefonnummer steht bevor – Stopp! Was ist denn das? Beim Vertragspartner handelt es sich gar nicht um die Deutsche Telekom, sondern um das Unternehmen 1N Telecom? Wenn das von Ihnen nicht so gewollt ist, kann es nun teuer werden. Wer die Portierung seiner Telefonnummer verhindert, dem kündigt die 1N Telecom GmbH und fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro. Das Geld wird von einer Inkassofirma eingetrieben.

Tarife überregionaler Glasfaser-Anbieter

Stand: Juni 2024 (Preise gelten für Verträge mit 24-monatiger Laufzeit, sofern vorhanden)

Sammelklage des vzbv

Der vzbv setzt sich zum Ziel, mit einer Sammelklage Schadenersatz zu holen und eine direkte Rückzahlungen zu erwirken. Auf dem Portal Sammelklagen, das vom vzbv betrieben wird, informiert der Verband über die Möglichkeiten, gegen die 1N Telecom vorzugehen. Sind Sie betroffen, bittet der vzbv um die Teilname bei der Umfrage zur 1N Telecom, um eine Sammelklage möglich zu machen. Der vzbv: “Je mehr Menschen sich melden, desto wahrscheinlicher können wir Sammelklage erheben.” Zur Teilnahme an der Umfrage heißt es: “So können wir erkennen, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keine Verpflichtungen.” Die Fragen haben etwa zum Inhalt, ob die 1N Telecom Ihnen per Briefpost ein Angebot geschickt hat, ob Sie das Angebot akzeptiert haben und in welchem Jahr das war. Der vzbv rät, dass Sie gegebenenfalls auch andere Betroffene über das Verfahren gegen die 1N Telecom und die Umfrage informieren.

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