Verwechslung nicht ausgeschlossen
Der neue Vertrag ist seit 14 Tagen geschlossen, die Widerrufsfrist erloschen und die Portierung der Telefonnummer steht bevor – Stopp! Was ist denn das? Beim Vertragspartner handelt es sich gar nicht um die Deutsche Telekom, sondern um das Unternehmen 1N Telecom? Wenn das von Ihnen nicht so gewollt ist, kann es nun teuer werden. Wer die Portierung seiner Telefonnummer verhindert, dem kündigt die 1N Telecom GmbH und fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro. Das Geld wird von einer Inkassofirma eingetrieben.
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