Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgte am Ende September für Klarheit: Wenn Unternehmen mit Preisreduzierungen werben, müssen sie sich auf den niedrigsten Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage beziehen. Dieses Urteil fiel nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd, sodass für Händlerrinnen und Händler seitdem eigentlich enge Grenzen beim Werben für ihre Angebote gelten. Nun hat die Verbraucherzentrale erneut rechtliche Schritte eingeleitet – diesmal aber gegen Amazon.

Prime Deal Days im Fokus

Grund dafür ist, dass Amazon bei seinen jüngsten “Prime Deal Days” sich nicht an die Vorgaben des EuGH hielt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bezog sich der Online-Versand statt auf den Tiefstpreis der vergangenen 30 Tage in der Regel entweder auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers oder auf einen “mittleren Verkaufspreis, den Kunden für ein Produkt auf Amazon.de gezahlt haben (exklusive Aktionspreise)”. Dementsprechend haben die Verbraucherschützer Amazon nun wegen rechtswidriger Preiswerbung abgemahnt.

Unzulässige Lockwerbung bei Amazon?

“UVP und “Statt”-Preise sind etwas anderes als die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage. Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt”, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. “Mit unseren Verfahren wollen wir für mehr Klarheit und Wahrheit bei Werbung mit Preisreduzierungen sorgen. Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine unzulässige Lockwerbung und Verbrauchertäuschung, die wir abstellen wollen”, so Buttler.

Sammelklage gegen Amazon

Doch die aktuelle Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist nicht die einzige rechtliche Angelegenheit, mit der sich Amazon derzeit auseinandersetzen muss. Im Mai hat die Verbraucherzentrale Sachsen beispielsweise eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich Verbraucherinnen und Verbraucher seitdem anschließen können. Dabei dreht sich alles um die von Amazon im Februar 2024 eingeführten Werbepausen beim Streaming-Dienst Prime Video.

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