Am 2. September ist für die meisten Stichtag für die Steuererklärung. Und erstmals müssen darin auch Erlöse aus privaten Verkäufen über Online-Plattformen angegeben werden, fürchten viele Verkäufer. Völlig zu unrecht, denn in Wahrheit ist kaum einer von den Regelungen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) betroffen. Die Verunsicherung unter den Nutzern scheint dennoch groß, wie der Online-Kleinanzeigenmarkt Kleinanzeigen in einer Umfrage herausgefunden hat.
Neues Gesetz vertreibt Verkäufer von bekannten Plattformen
Die Transformation zur Kreislaufgesellschaft gerät gerade ins Stocken, so das Portal Kleinanzeigen in einer aktuellen Meldunge. Laut einer vom Portal in Auftrag gegebenen Umfrage verkauft schon jetzt jeder fünfte Nutzer weniger (10 Prozent) oder gar keine Artikel mehr (9 Prozent) etwa über Kleinanzeigen-Plattformen, weil er unsicher ist, von einem jungen Gesetz betroffen zu sein. Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt. Das Gesetz ist im Januar 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Plattformbetreiber, die Verkäufe ihrer Nutzer ans Bundeszentralamt für Steuern zu melden, wenn diese eine Anzahl von 30 oder Einkünfte von 2.000 Euro erreichen beziehungsweise überschreiten. Die Behörden erhoffen sich ein besseres Kontrollinstrument. Ihr Verdacht: Viele gewerbliche Nutzer tarnen ihr Handeln als Privathandel oder haben ihre privaten Verkäufe gar zum Geschäftsmodell gemacht. Ihnen kamen Finanzbeamte bisher allenfalls per Webcrawler auf die Spur, der automatisiert Internetseiten nach steuerlich relevanten Aktivitäten durchsucht hat. Durch die Meldepflicht werden Plattform-Betreiber gesetzlich verpflichtet, diese Arbeit fortan zu unterstützen.
Nutzer haben in der Regel nichts zu befürchten
Während sich für Plattformen wie Kleinanzeigen der bürokratische Aufwand durch das Gesetz also erhöht, haben die Nutzer vor allem eines zu befürchten: nichts. Jedenfalls ein Großteil von ihnen, schließlich ist die Anzahl derer, die die Richtlinie am Ende tatsächlich betrifft, verschwindend gering. „Für die allermeisten Nutzer unserer Plattform könnte der Handel dort einfach weitergehen, wie bisher. Es gibt für sie keinen Grund, verunsichert zu sein, denn sie haben nichts zu befürchten – keine Steuern und in der Regel auch keinen Anruf vom Finanzamt“, sagt Paul Heimann, CEO von Kleinanzeigen. Schließlich gelte: Private Verkäufe gebrauchter Waren bleiben steuerfrei. Es gilt der Grundsatz, dass Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht der Steuer unterliegen. Auch andere Güter, die unter den Sammelbegriff der privaten Veräußerungsgeschäfte fallen, dürfen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist oft steuerfrei verkauft werden – ganz egal über welche Kanäle. Darüber hinaus gelten steuerliche Freigrenzen. „Ganz abgesehen davon müssen ohnehin nur Gewinne versteuert werden. Und die sind beim Verkauf gebrauchter Artikel sehr selten, weil diese im Einkauf meist teurer waren“, so Heimann.
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