Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Sie nennt sich selbst den “Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung”. Wer von ihr derzeit einen
Anruf erhält, muss sich in Acht nehmen. Es kann sein, dass am anderen Ende der Leitung Betrügerinnen und Betrüger warten. Mit dreisten Tricks versuchen sie, an vertrauliche Daten zu kommen.
Die Behörde warnt derzeit auf ihrer
Website vor einer Betrugsmasche, bei der sich
Kriminelle als BfDI-Beschäftigte ausgeben und Hilfe beim Rückgewinn von angeblich an Kryptobörsen verlorenem Geld anbieten. Die BfDI gibt an, in einigen Fällen von misstrauischen Bürgerinnen und Bürgern angerufen worden zu sein; die fragten nach, ob die Behörde sie wirklich telefonisch kontaktiert hätte. Bei den Anrufen ging es um die Rückerlangung von Kryptobörsenverlusten. Die Einrichtung betont auf ihrer Website klar und deutlich: “Bei diesen Anfragen handelt es sich um Fakes, die nicht von der BfDI stammen.”
Die Behörde empfiehlt, den Aufforderungen in keinem Fall nachzukommen und diese auch nicht zu beantworten. Demnach würden die Täterinnen und Täter die Antwort zum Anlass nehmen, die Betroffenen für weitere
Betrugsversuche zu kontaktieren. Außerdem könnten die erbeuteten persönlichen Daten für weitere kriminelle Tätigkeiten missbraucht werden. Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte das Gespräch umgehend beenden und die Telefonnummer blockieren. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei der BfDI nachzufragen. Sie ist unter der Telefonnummer +49 0228 997799-0 erreichbar. Wer lieber eine schriftliche Anfrage stellen möchte, richtet an die Adresse poststelle@bfdi.bund.de
eine E-Mail.