Wer ein Gerät nicht mehr braucht, legt es in die Schublade oder verkauft es über Portale wie Kleinanzeigen oder Ebay. Das klappt aber nur, wenn man an einen zuverlässigen Käufer gerät, der die Ware gegen Bares abholt oder das Geld überweist. Weniger Stress versprechen sogenannte Refurbished-Stores: Die kaufen Smartphones, Tablets & Co. an – und das angeblich ganz ohne Stress. Aus diesem Grund entschied sich auch COMPUTER BILD-Leser Torsten T., sein Samsung Galaxy S23 Ultra dem Shop wirkaufens.de anzubieten. Auf der Website des Händlers ermittelte der Leser per Online-Rechner den zu erwartenden Preis, mit dem er zufrieden war. Also schickte er das Galaxy zu dem Online-Portal. Damit ging der Ärger los.

Streit wegen Preis und Zustand

Im ersten Anlauf teilte der Shop mit, dass man das Smartphone nach Prüfung nur für einen deutlich geringeren Betrag ankaufen würde. Dies lehnte T. ab, wies gegenüber dem Support unter anderem darauf hin, dass er das Smartphone immer in einer Schutzhülle aufbewahrt habe und das Gerät deshalb seinen Preis wert sei. Der Kundendienst sagte dem Leser zu, das Gerät noch mal wohlwollend zu prüfen; allerdings sei es schon auf dem Rückweg. Nachdem das Galaxy wieder beim Kunden eingetroffen war, machte er zur Sicherheit Fotos und schickte es noch einmal zu wirkaufens. de. Jetzt kam es noch dicker: Der Shop lehnte den Ankauf komplett ab! Angeblich sei das Display beschädigt. Und tatsächlich: Als der Leser das Smartphone zurückerhielt, zeigten sich deutliche Beschädigungen. War das Galaxy beim Transport zu Bruch gegangen oder hatte der Shop einen Fehler gemacht?

Ankauf mit Tücken

Der Leser legte COMPUTER BILD den Fall vor; wir kontaktierten den Verbraucheranwalt Thomas Hollweck und baten ihn um eine juristische Einschätzung; gleichzeitig wandten wir uns direkt an wirkaufens.de. In Sachen Preisgestaltung sieht Anwalt Hollweck den Shop im Vorteil: „Rechtlich handelt es sich hier um einen Kaufvertrag (aus der Sicht des Lesers natürlich um einen ‚Verkaufsvertrag‘). Entscheidet sich der Refurbished-Shop gegen einen Kauf, so kommt es zu keinem Kaufvertrag, da es an zwei sich deckenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme) mangelt. Insofern hat der Leser hier leider keine besonderen Rechte. Auch wenn zuvor ein höheres Angebot durch den Käufer gemacht wurde spielt das keine Rolle, da dieses zunächst als unverbindlich anzusehen ist. Erst durch die Prüfung vor Ort kann der Refurbished-Shop ein verbindliches Kaufangebot machen. Dies weiß der Kunde und lässt sich bewusst darauf ein“, erläutert der Anwalt. Um eventuellen Streitigkeiten bezüglich etwaigen Beschädigungen vorzubeugen, rät Thomas Hollweck dazu, Beweisfotos anzufertigen. Diese sollten sich allerdings unmissverständlich zeitlich zuordnen lassen. „Solche Fotos haben tatsächlich nur eine gewisse Beweiskraft und können angezweifelt werden, da sie tatsächlich verändert werden können. Am besten wäre es, wenn der Kunde das Handy filmt, im Hintergrund die aktuelle Tagesschau mit Datumsansage läuft und der Kunde das Handy im Video in das Versandpaket steckt und verklebt. Das Ganze am besten noch unter Hinzuziehung eines Zeugen, der den Vorgang beobachtet“, rät der Jurist.

Shop reagiert kulant

Und was sagte wirkaufens.de zu den Beschädigungen am Smartphone? Darauf ging das Unternehmen nicht ein, zeigte sich aber generös: „Bedauerlicherweise kam es bei der Bearbeitung des Anliegens zu einer falschen Aussage. Wir bitten um erneute Einsendung. Nach Erhalt des Gerätes werden wir einen Betrag in Höhe von 792,11 Euro auszahlen“, teilte ein Manager mit. Damit bot wirkaufens.de sogar mehr Geld als zu Beginn, erstattete dem Leser so die Kosten, die ihm durch die Fahrten zur Post entstanden waren. Torsten T. bedankte sich bei uns – und wird sich in Zukunft überlegen, ob er nicht doch lieber Geräte via Ebay oder Kleinanzeigen verkaufen sollte.

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