Speicher verhält sich eigenartig
Herrn V. fällt auf, dass sich sein System merkwürdig verhält: Mal scheint von dem Strom, den die Solarmodule erzeugen, nur ein Bruchteil im Hausnetz und im Speicher zu landen – mal schaltet der Akku sich in kurzen Abständen an und aus.
Bert V. schildert dem Kundendienst von Zendure die Probleme. Immer wieder beschreibt er die von ihm beobachteten Fehler, schickt seine Daten und Bilder. Zendure antwortet uns auf Nachfrage, wie es hier zu einer chaotischen Kommunikation kam: Bert V. eröffnete jedes Mal ein neues Supportticket und der Kundendienst konnte die Anfragen nicht einander zuordnen – Zendure versprach, das zu verbessern.
Neue Geräte, gleicher Fehler
Der Kundendienst vermutet bei Bert V. zunächst Anwenderfehler, tauscht aber sein Speichersystem schließlich aus. Doch der Ärger bleibt: Die Ersatzgeräte verhalten sich identisch. Zendure erklärt uns die Probleme wie folgt: Die Differenz zwischen der Stromproduktion der Solarmodule und der eingespeisten Energie beruhe auf einem Anzeigefehler, der durch eine verzögerte Netzwerksynchronisierung entstehe. Das ständige An- und Ausschalten trete in den Abendstunden auf, wenn das eintreffende Licht abnimmt. Das Entwicklerteam prüfe nun, ob sich die Häufigkeit der Umschaltung der Modi für die Abendstunden softwareseitig optimieren lässt.
Welche Rechte bestehen
Bert V. ist nicht zufrieden. Nachdem der zweite Speicher auch nicht getaugt hat, möchte er seinen Kauf stornieren. Doch Zendure reagiert ihm zufolge “mit Floskeln und einer Hinhaltetaktik”. Er ärgert sich, denn die 30-Tage-Rückgabefrist des Herstellers ist durch die lange Kommunikation mit dem Support verstrichen.
Wir haben beim Anwalt Thomas Hollweck erfragt, welche Hebel Bert V. hat. Auf die 30-tägige Frist kommt es hier laut Hollweck nicht an, denn es greift die gesetzliche Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zwei Jahre ab Kaufdatum hat der Käufer bei Mängeln ein Recht auf Nachbesserung, wobei er wählen kann, ob das Produkt repariert wird oder er ein neues, gleichwertiges erhält. Dafür muss er die Ware übergeben, damit der Verkäufer den Mangel prüfen kann.
Zeigen sich nach der Nachbesserung noch Mängel, hat der Verkäufer eine zweite Chance zur Nachbesserung. Scheitert der zweite Versuch, kann der Käufer verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hollweck rät: Bert V. sollte dem Verkäufer die Mängel schildern und ihn zu einem zweiten Nachbesserungsversuch auffordern. In diesem Schreiben kann er bereits ankündigen, dass er einen dritten Versuch nicht akzeptieren und vom Kaufvertrag zurücktreten würde.
Abkürzung via PayPal
Doch Bert V. fand eine andere Lösung. Da er über PayPal bezahlt hatte, galt für ihn der PayPal-Käuferschutz. Er meldete das Problem, et voilà: Die Rückzahlung ist angekommen, das Speicherset hat er zurückgeschickt.
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