Ein Besuch im Freizeitpark verspricht eigentlich jede Menge Spaß und Unbeschwertheit. Im Oktober 2023 kam es im Walt Disney World Resort im US-amerikanischen Florida aber zu einer Tragödie. Eine Frau besuchte mit ihrer Familie ein Restaurant im Vergnügungspark und starb daraufhin an einem allergischen Schock. Brisant: Sie fragte das Personal mehrfach nach Speisen ohne Milchprodukte und Nüsse, da sie diese Lebensmittel nicht vertrug. Die Mitarbeitenden versicherten wiederholt, dass die Gerichte die entsprechenden Allergene nicht beinhalten. Wie aus einem Medienbericht hervorgeht, reichte der Witwer deshalb eine Schadensersatzklage ein. Disney wollte diese Forderung abwehren und nutze dabei eine skurrile Begründung: der Abschluss eines Disney+-Abos des Ehemanns im Jahr 2019.
Das Problem mit den AGB
Disney wollte den Fall außergerichtlich schlichten lassen. Um das durchzusetzen, berief sich das Unternehmen auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch den Abschluss eines Probemonats bei dem Streaming-Dienst Disney+ sowie den Online-Kauf der Tickets über die Disney-Webseite habe der Ehemann der Verstorbenen den AGB zugestimmt. Sie verpflichten dazu, sämtliche Rechtsstreitigkeiten nicht über ein Gericht, sondern in Form einer Schlichtung zu klären.
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Anwalt ist empört
Laut Medienbericht führte Disney als weitere Begründung an, dass es sich bei dem betroffenen Restaurant um keine hauseigene gastronomische Einrichtung handelt. Allerdings befindet sie sich auf dem Gelände der Walt Disney World in Orlando. Der Anwalt des Witwers bezeichnete Disneys Vorgehensweise als “lächerlich”. Dass das Unterhaltungsunternehmen den Abschluss eines Streaming-Abos als Grund anführt, alle Gerichtsverfahren gegen sich auszuschließen, sei “so empörend, unverschämt und ungerecht, dass es das Rechtsgewissen erschüttert”. Auch wenn der entsprechende Vorfall nichts mit Disney+ zu tun hat, versuche das Medienunternehmen dem Anwalt zufolge allen 150 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten Klagen wegen Totschlags zu verbieten.
Disney rudert zurück
Einem weiteren Medienbericht vom 21. August 2024 zufolge, stellt sich Disney jetzt doch der Klage des hinterbliebenen Ehemanns. Demnach war das Medienecho für das Unternehmen katastrophal, nachdem der Fall öffentlich bekannt wurde. Manager Josh D’Amaro erklärt in einem Statement: “Angesichts der besonderen Umstände dieses Falles sind wir der Meinung, dass diese Situation ein sensibles Vorgehen erfordert, um schnell eine Lösung für die Familie, die einen so schmerzlichen Verlust erlitten hat, zu finden.” Laut D’Amaro entschied Disney deshalb, auf sein Recht auf ein Schiedsverfahren zu verzichten und die Angelegenheit vor einem Gericht zu klären. Noch ist unklar, wann der Prozess beginnen wird.
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