Gewagtes Spiel: In einem Rechtsstreit zwischen Nintendo und Ryan Daly, dem Betreiber der Modding-Website “Modded Hardware”, kam es zu einem fast unglaublichen Schritt des Angeklagten. Denn dieser steigt ohne Anwalt mit dem japanischen Megakonzern in den Ring. Der Streit dreht sich um den Vorwurf von Nintendo, dass die Webseite des Modders Hard- und Firmware zum Erstellen und Abspielen von Raubkopien sowie die Raubkopien selbst anbiete.
Ungezogener Modder
Nintendo und Daly sind alte Bekannte. Bereits im März 2024 drohte dem selbst ernannten “Homebrew Homie” eine Klage des Spiele-Unternehmens.
Laut Videospielmagazin IGN einigten sich beide Parteien damals darauf, dass die angeblich illegalen Aktivitäten, zu denen auch der Verkauf modifizierter Konsolen gehörte, ein Ende finden würden. Der Modder kam dieser Aufforderung jedoch nie nach, und das Unternehmen verklagte ihn im Juli erneut vor einem Bundesgericht in Seattle im US-Bundestaat Washington. Diese Woche hat Daly nun eine entsprechende Klageerwiderung eingereicht.
Ob das klug war?
Ryan Daly bestreitet in seiner Antwort jegliches Fehlverhalten. Außerdem, so berichtet
IGN, habe er “nicht genügend Informationen, um die Vorwürfe anzuerkennen oder zu bestreiten”. Zu seiner Verteidigung beruft er sich auf “Fair Use”, fehlende Klagebefugnis, betrügerische Veranlassung, eine Schiedsgerichtsvereinbarung und sogar die Behauptung, dass der Urheberrechtsanspruch des Konzerns gegen “Modded Hardware” ungültig sei. Alles in allem also eine recht verwirrende Verteidigung, bei der ein Anwalt sicherlich hilfreich gewesen wäre.
So geht es weiter
Der Rechtsstreit tritt nun in die Phase der Beweisaufnahme ein. In dieser Phase können beide Parteien Beweise sammeln, Dokumente anfordern und Zeugen befragen, was für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein wird. Hier wird sich zeigen, ob die Aktivitäten von Daly tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen und ob die „Fair Use“-Defensive in diesem Fall greifen kann.
Leg dich nicht mit Nintendo an!
Nintendo nimmt es mit seinen Urheberrechten sehr genau. So reichte der Konzern kürzlich eine
Patentklage gegen den „Palworld“-Entwickler Pocketpair ein. Solche Fälle werden in der Regel zugunsten von Nintendo entschieden, auch wenn erfahrene Anwälte im Spiel sind. Doch auch kleinere Firmen waren dem japanischen Konzern in der Vergangenheit immer wieder ein Dorn im Auge. Beispielsweise wurde “TropicalHaze”, ein vergleichsweise kleiner Emulator-Anbieter, im März 2024
von Nintendo auf mehrere Millionen US-Dollar verklagt, da Gamer mit der Plattform “Yuzu” die Möglichkeit bekamen, Nintendo-Switch-Spiele auch auf anderen Geräten zu spielen.