EU-weite Harmonisierung notwendig
“Der Gedanke bestand darin, ein von außen ansprechbares und gegen Missbrauch gesichertes digitales Kennzeichen einzuführen, das nach einer Zulassung in einem behördlichen Verfahren aktiviert und bei Außerbetriebsetzung deaktiviert werden kann”, so ein BMDV-Sprecher zu Inside Digital. Angesichts der damit für die Bürgerinnen und Bürger verbundenen erheblichen Kosten hätte man diese Überlegung jedoch abgelehnt. Aber auch rechtliche und technische Herausforderungen standen einer baldigen Einführung wohl im Wege. So wäre die Umsetzung nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nur machbar, wenn das Kennzeichen mit der im Fahrzeug integrierten Elektronik verknüpft wird. Das setze wiederum einheitliche technische Standards für alle Fahrzeuge voraus. Diese technischen Anforderungen unterliegen jedoch der vollständigen Harmonisierung durch EU-Recht.
US-Unternehmen Reviver als Vorreiter
BMDV sieht noch Möglichkeiten
Vollkommen vom Tisch ist das elektrische Kennzeichen in Deutschland aber nicht: Wie das BMDV mitteilte, wurde eine rein alternative Marktlösung für den optionalen Einsatz durch Halterinnen und Halter bisher noch nicht diskutiert. Konkret bedeutet das: Sollte sich die Bundesregierung dafür entscheiden, würde es Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen freistehen, sich für ein elektrisches Kennzeichen zu entscheiden. Ob und wie das mit dem EU-Recht vereinbar wäre, ist allerdings ungewiss.