Weg von Gas- und Ölheizungen, hin zu erneuerbaren Energiequellen: Das nicht unumstrittene Heizungsgesetz soll die Energiewende weiter vorantreiben. Wer dennoch bis auf Weiteres mit Gas heizen möchte, muss seine Heizungsanlage einem Effizienz-Check unterziehen. Das schreibt eine im Jahr 2022 beschlossene Gesetzesmaßnahme zur Energieeinsparung vor. Hausbesitzerinnen und -besitzer, die diesen Heizungscheck bislang aufgeschoben haben, sollten sich nun aber beeilen. Bis wann die verpflichtende Heizungsprüfung abgeschlossen sein muss, erfahren Sie hier.

Offizielle Frist für den Heizungscheck

Wie COMPUTER BILD bereits im Vorfeld berichtete, müssen Gasheizungen in Privathaushalten laut Verordnung bis spätestens 15. September 2024 von einem Fachmann überprüft werden. Dabei obliegt es allein den Eigentümerinnen und Eigentümern, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt, den Gasheizungscheck idealerweise mit einer regulären Heizungswartung zu koppeln.
Mit der Prüfung allein ist es jedoch nicht getan: So sind Haushalte mit Gasheizung darüber hinaus verpflichtet, ihre Anlagen bei Bedarf optimieren zu lassen. Dies soll den Heizungen zu mehr Effizienz und einem geringeren Energieverbrauch verhelfen. Der Check darf nur von fachkundigem Personal, wie etwa Schornsteinfegern oder Heizungsbauern, durchgeführt werden. Über diese Webseite finden Sie entsprechende Fachbetriebe in Ihrer Nähe.

Heizungscheck: In diesem Fall entfällt die Pflicht

Die zu erwartenden Kosten für die Überprüfung der Gasheizung liegen laut E-Fahrer etwa zwischen 100 und 150 Euro. Ist eine Optimierung erforderlich, fallen noch einmal zusätzliche Kosten an. Wer seine Gasheizung bereits in den Jahren 2020 bis 2022 überprüfen und optimieren ließ, ist von der aktuellen Prüfungspflicht ausgenommen.

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