Damit eine Eheschließung in Deutschland rechtskräftig wird, gilt es, einiges zu beachten. Etwa dass es zwingend notwendig ist, persönlich vor einem Standesbeamten zu erscheinen. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil nochmals unterstrichen.
Kein Visum für afghanische Braut
Bräutigam per WhatsApp zugeschaltet
Heirat in Deutschland ist klar geregelt
Da sich einer der Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung körperlich in Deutschland aufhielt, greift jedoch die deutsche Rechtsprechung. Und die sieht für eine gültige Verheiratung zweier Eheleute die Anwesenheit vor einem Standesbeamten vor. Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht die Ehe als formunwirksam erklärt – und damit hat die afghanische Staatsangehörige auch keinen Anspruch auf ein Visum.