Damit eine Eheschließung in Deutschland rechtskräftig wird, gilt es, einiges zu beachten. Etwa dass es zwingend notwendig ist, persönlich vor einem Standesbeamten zu erscheinen. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil nochmals unterstrichen.

Kein Visum für afghanische Braut

Geklagt hatte eine afghanische Staatsangehörige, die bei der deutschen Botschaft ein Visum auf Ehegattennachzug beantragt hatte. Die lehnte den Antrag ab. Denn ihre Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen, der sich zum Zeitpunkt der Heirat in Deutschland aufgehalten hatte, wurde per Online-Konferenz vollzogen. Nach deutschem Recht ist eine Eheschließung auf diesem Wege unwirksam, wie die Anwaltskanzlei Dr. Bahr auf ihrem Blog erklärt.

Bräutigam per WhatsApp zugeschaltet

In den Gerichtsunterlagen wird von religiösen Eheschließungen berichtet, die in Afghanistan und dem Iran durchgeführt wurden. Der Ehegatte hat daran per Videokonferenz über WhatsApp oder Telefonanruf von der Bundesrepublik aus teilgenommen, wo er seit 21 Jahren lebt und seit 2015 Staatsbürger ist. Religiöse Zeremonien haben jedoch in Deutschland keine rechtliche Wirkung, wie es auf den Info-Seiten des Auswärtigen Amts heißt.

Heirat in Deutschland ist klar geregelt

Da sich einer der Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung körperlich in Deutschland aufhielt, greift jedoch die deutsche Rechtsprechung. Und die sieht für eine gültige Verheiratung zweier Eheleute die Anwesenheit vor einem Standesbeamten vor. Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht die Ehe als formunwirksam erklärt – und damit hat die afghanische Staatsangehörige auch keinen Anspruch auf ein Visum.

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