Falsche Angaben können Betrugsmasche entlarven
Im Zweifel beim Finanzamt nachhaken
Neben den Steuernummern sei unter anderem auch eine Websiteangabe falsch, oder dem Schreiben fehle es an einer Rechtsbehelfsbelehrung. Auch ein Blick auf die angegebene Kontoverbindung könne den Betrug entlarven, denn die Zahlungsadresse sei keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung. Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid ans Finanzamt wenden und im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei erstatten. (Mit Material der dpa.)