Es ist vollbracht: Das vom Europarat initiierte KI-Rahmenübereinkommen wurde nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichnet. Beteiligt daran waren neben Andorra, Georgien, Island, Norwegen, der Republik Moldau, San Marino und Israel auch Schwergewichte wie das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäischen Union, die dem Übereinkommen allesamt zustimmten. Es handelt sich um den ersten rechtsverbindlichen internationalen Vertrag, der sicherstellen soll, dass der Einsatz von KI-Systemen in vollem Umfang im Einklang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht.

Kein Konflikt mit KI-Gesetz der EU

Die Konvention konzentriert sich vor allem auf den Schutz der Menschenrechte für diejenigen, die von KI-Systemen betroffen sind. Aber auch Themen wie Aufsichtsmechanismen für die Überwachung von KI-Tätigkeiten und Transparenz sind Teil des Übereinkommens. Besonders wichtig dabei: Das Abkommen laut Euractiv wurde so formuliert, dass es nicht mit dem erst kürzlich in Kraft getretenen KI-Gesetz der EU kollidiert. Das hat nach Ansicht von Francesca Fanucci, leitende Rechtsberaterin bei der Nichtregierungsorganisation European Center for Not-For-Profit Law (ECNL), den Vorteil, dass seine Unterzeichnung und Ratifizierung für die EU-Mitgliedstaaten nicht relevant ist.

Übereinkommen soll Normen bewahren

“Wir müssen sicherstellen, dass der zunehmende Einsatz von KI unsere Normen bewahrt, anstatt sie zu untergraben. Das Rahmenübereinkommen soll genau das gewährleisten. Es ist ein starker und ausgewogener Text – das Ergebnis des offenen und inklusiven Ansatzes, mithilfe dessen es ausgearbeitet wurde und der dazu führte, dass es von vielfältigen und fachkundigen Perspektiven geprägt ist. Das Rahmenübereinkommen ist ein offener Vertrag mit einer potenziell globalen Reichweite […]”, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.

Konvention zu “verwässert”?

Doch so positiv wie die Generalsekretärin des Europarates sehen andere das Übereinkommen nicht. Francesca Fanucci bezeichnet es gegenüber Reuters beispielsweise als “verwässert”. “Die Formulierung der Prinzipien und Verpflichtungen in dieser Konvention ist so übergreifend und mit Vorbehalten gespickt, dass dies ernste Fragen zur rechtlichen Klarheit und Durchsetzbarkeit aufwirft.” Sie sieht vor allem die Ausnahmen für KI-Systeme, die für nationale Sicherheitszwecke verwendet werden, sowie die begrenzte Überprüfung privater Unternehmen im Vergleich zum öffentlichen Sektor als Mängel. “Dieser doppelte Standard ist enttäuschend”, so Fanucci.

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