Wir kennen das Spielchen mittlerweile vielerorts aus dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Einzelkarte, Tageskarte & Co. gibt es teils nur noch online zu kaufen. Wer nicht über den Browser oder die App zuschlägt, weil er seine Daten nicht preisgeben möchte, über kein Smartphone oder keinen Internetzugang verfügt, kann immerhin noch auf eine Prepaid-Karte zurückgreifen. Dort müssen keine Konto- oder Kartendaten hinterlegt werden. Allerdings: Online gibt es oft bessere Konditionen und einige Euro Sparpotenzial. Besonders stark ins Gewicht fällt die Diskrepanz zwischen dem Online- und dem analogen Preis bei herkömmlichen Tickets für ICE & Co. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt die Vertriebsstrategie der Deutschen Bahn und anderer Anbieter des öffentlichen Verkehrs.

Wahlfreiheit statt Digitalzwang

Bei der Deutschen Bahn ergattern Verbraucherinnen und Verbraucher spezielle Sondertarife oft nur online, gerade was die Sparpreise betrifft. Seit dem 9. Juni 2024 gibt es die BahnCard nur noch digital, DB-Fahrkarten zum Sparpreis oder Super-Sparpreis teilt man seit Oktober 2023 nur noch gegen eine Handynummer oder E-Mail-Adresse der Verbraucherinnen und Verbraucher aus – auch am Schalter. Im entsprechenden Forderungspapier des vzbv und der mitzeichnenden Verbände heißt es: “Die Deutsche Bahn AG (DB) und andere Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personenverkehrs fordern beim Verkauf von Tickets und anderen Produkten wie der BahnCard zunehmend Kundenkontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer ein. Einige Fahrkarten und Produkte werden nur noch digital und gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt an Automaten oder Schaltern verkauft. Insbesondere die preisreduzierten und deshalb für Verbraucherinnen und Verbraucher mit kleinem Geldbeutel attraktiven Tickets werden an die Herausgabe von Daten geknüpft. Damit werden vulnerable (…) Verbrauchergruppen vom Reisen mit (…) günstigen Verkehrsmitteln ausgeschlossen.” Der vzbv sieht das kritisch, niemand soll durch die Digitalisierung ausgeschlossen werden.

Tickets ohne E-Mail-Adresse und Handynummer

So fordern der vzbv und die mitzeichnenden Verbände “unverzüglich, dafür zu sorgen, dass Tickets bei der Deutschen Bahn auch ohne Herausgabe von personenbezogenen Daten erhältlich sein müssen”. Im Fokus stehen die Angebote der regionalen Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn. Angaben wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sollen nur noch freiwillig erfolgen. Die BahnCard soll am Service-Schalter zu erwerben und eine analoge BahnCard ohne digitales Kundenkonto erhältlich sein – beispielsweise in Papierform mit QR-Code. Vergünstigungen sollen auch für nicht digitale Tickets gelten.

Das sagen Verbraucher zu rein digitalen Fahrkarten

Die Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen Forsa hat im Auftrag des vzbv eine repräsentative Telefonbefragung vom 26. Juli bis 8. August 2024 durchgeführt. Teilgenommen haben 1.001 Personen ab 18 Jahren. Die Befragung habe ergeben, dass 96 Prozent der Teilnehmenden der Aussage voll und ganz oder eher zustimmen, dass auch für Menschen ohne Internetzugang oder Smartphone alle Angebote im öffentlichen Personenverkehr zugänglich sein sollen. 47 Prozent würden sich zudem stark oder etwas eingeschränkt fühlen, wenn es nur noch einen rein digitalen Fahrkartenkauf gäbe.

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