Auch heute nutzen noch über 2,9 Milliarden Menschen weltweit aktiv Facebook (Stand: Mai 2024), 46,6 Millionen davon in Deutschland. Instagram und andere Dienste von Meta sind in dieser Statistik noch nicht einmal erfasst. Durch die tägliche Nutzung der Plattformen sammelt sich einiges an Daten an, die der Mutterkonzern Meta gerne für die Schulung seiner KI nutzen möchte. Dieser Gedanke behagt vielen Usern so gar nicht und deswegen kursieren vor allem auf Facebook und Instagram derzeit wieder Widerspruchs-Beiträge, die angeblich rechtssicher vor der Nutzung durch den Konzern schützen. Dem ist aber nicht so.
AGB-Widersprüche sind ein altes Internetphänomen
Denn dabei handelt es sich um ein altes Kettenbrief-Phänomen auf der Plattform, das aber immer wieder aufgewärmt wird. 2016 haben User beispielsweise massenhaft Bilder über den Status geteilt, auf denen die Verwendung von Texten, Fotos und anderen personenbezogenen Daten zur kommerziellen Nutzung durch Facebook untersagt wird. Dabei berufen sich die Urheber der Bild- und Textbeiträge in der Regel auf höchst offiziell wirkende Passagen aus Strafgesetzbüchern, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dergleichen.
Widersprüche im Status helfen nicht
Was jedoch damals wie heute gilt: Diese Widersprüche sind wirkungslos. Wie die Verbraucherzentrale in einem Blogbeitrag erläutert, beginnt die Einwilligung schon bei der Anmeldung auf Facebook, Instagram & Co., wo User die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren. Die nachträgliche Änderung kann nicht über ein Bild oder einen Statusbeitrag erfolgen. Ganz abgesehen davon, dass es für die Mitarbeitenden von Meta schlicht unmöglich ist, alle Statusmeldungen und Bilder von Milliarden Usern weltweit einzusehen und zu verarbeiten, sehen die AGB auch keine individuellen Regeln für die Nutzung der Plattformen vor.
Teil der Funktionsweise von Facebook & Co.
Dabei geht es auch um die grundsätzliche Funktionsweise von Plattformen. Sie benötigen die Erlaubnis zur Nutzung von User-generierten Inhalten, um hochgeladene Bilder, Texte und Videos überhaupt anzeigen zu dürfen. Ohne diese Einwilligung zur Verwendung funktionieren die Seiten schlicht nicht. Das Urheberrecht verbleibt aber bei den Usern. Es wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, solange das Bild bei Facebook & Co. veröffentlicht ist. Wer das nicht möchte, kann die Inhalte also einfach auf Privat stellen oder löschen. Dass die Betreiber dieser Plattformen Nutzerdaten auswerten, ist zwar ein unschöner Nebeneffekt, dabei geht es aber in der Regel eher um die Interessen und das Surfverhalten der Anwenderinnen und Anwender. Nicht jedoch beispielsweise darum, mit geteilten Urlaubsbildern von Usern Werbung zu betreiben.
So widersprechen Sie dem KI-Training
Seit Ende Juni will Meta nun öffentliche Inhalte von seinen Plattformen für die Schulung der hauseigenen Meta-KI verwenden. Dagegen geht der Verbraucherschutz in Deutschland bereits vor und hat Meta wegen datenschutzrechtlicher Verstöße abgemahnt. In diesem speziellen Fall haben User aus Deutschland durch die DSGVO tatsächlich das Recht zu widersprechen. Über Formulare in den Datenschutzrichtlinien von Facebook und Instagram erlaubt Meta den Anwenderinnen und Anwendern hierzulande, die Datennutzung für die KI-Schulung zu untersagen.
Vorerst Entwarnung in der EU
In Europa müssen User sich aktuell weniger Gedanken machen, gibt die Verbraucherzentrale bekannt. Denn wegen der strikten EU-Rechtslage in Sachen KI verzichtet Meta vorerst auf die Verwendung von Daten für das Training. Ein Widerspruch über die genannten Formulare ist dennoch sinnvoll. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass europäische Facebook- oder Instagram-Inhalte in Zukunft doch noch genutzt werden. Wer generell nicht möchte, dass Social-Media-Plattformen ihre oder seine Daten nutzen, dem bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als den Account zu löschen. Absolute Sicherheit existiert nur dann, wenn die Dienste nicht verwendet werden.
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