Kündigungsbutton hinter Log-in-Schranke
In dem Fall, der nun vom OLG Nürnberg entschieden wurde (Az. 3 U 2214/23), hatte die Verbraucherzentrale Bayern gegen einen bayrischen Nahverkehrsbetreiber geklagt. Der Grund: Das D-Ticket war beim Betreiber als Abonnement über die Webseite erhältlich – der entsprechende Kündigungsbutton, mit dem sich das Abo wieder beenden lässt, war jedoch erst nach erfolgreichem Log-in in das Benutzerkonto sichtbar. Der angeklagte Nahverkehrsbetreiber argumentierte vor Gericht, dass auch der Erwerb des D-Tickets nur mit Benutzerkonto möglich und die Platzierung des Kündigungsbuttons im Mitgliederbereich somit gerechtfertigt sei. Zudem würde dieser Weg der Kundschaft auch Arbeit ersparen, da sie relevante Informationen zu Kündigung nicht nochmals eingeben müssten.
Gericht: Nicht zumutbare Hürde
Das Gericht wies die Argumentation des Nahverkehrsbetreibers zurück. Laut Urteil stelle die Platzierung des Buttons im Mitgliederbereich “eine Hürde dar, die der Gesetzgeber dem Kunden nicht zumuten wollte”. Laut Gesetzestext müsse der Button ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht erreichbar sein. Dabei bemängelte das Gericht, dass die Möglichkeit der Online-Kündigung über den Button für User außerhalb des Mitgliederbereichs nicht ersichtlich ist. Zudem sei für die Nutzung des D-Tickets kein regelmäßiger Log-in erforderlich, wodurch User ihr Passwort vergessen könnten. Den Kündigungsbutton zu erreichen setze dann weitere “Zeit und Mühe” voraus, weil das Passwort zunächst zurückgesetzt werden müsste. Der betreffende Nahverkehrsbetreiber muss bei der Platzierung seines Kündigungsbuttons nun nachbessern.