Wer den erzeugten Strom seiner Photovoltaikanlage auch nachts nutzen will, legt sich einen Stromspeicher zu. Der Stromspeicher-Hersteller Senec hat derzeit erneut mit Vorwürfen rund um die Brandgefahr zu kämpfen. Die Senec-Stromspeicher sind möglicherweise verantwortlich für Hausbrände. Wie das Presseportal berichtet, kommt es bei Senec-Speicheranlagen seit 2022 immer wieder zu Bränden oder Verpuffungen. Senec ist dabei, die bisherigen Speichermodule (Nickel-Cobalt-Zellen) durch die neue LFP-Technik (Lithium-Eisenphosphat-Batterietechnologie) zu ersetzen. Doch hilft das wirklich?

Solar-Installateur warnt Kundschaft

Ein Solar-Installateur hat Bedenken gegenüber der Senec-Stromspeicher und hielt diese in einem Schreiben fest. Die Behauptung des Solar-Installateurs: Die neuen Speichermodule seien nicht sicherer. Seine Empfehlung: die Speicher sofort abzuschalten. Genauer heißt es offenbar: “Ich kann nur jedem Betreiber von Senec-Stromspeichern raten, diesen umgehend vom Netz zu nehmen. (…) Es geht um Ihre Sicherheit und Ihre Angehörigen.” Das Schreiben liegt nach Informationen des Portals der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor.

Das sagt Senec

Am 10. Oktober 2024 schrieb Senec in einer Presseinformation: “Bei keinem der genannten Fälle waren in den betroffenen Häusern Geräte der neuen LFP-Generation verbaut. (…) Inwieweit die verbauten Speicher ursächlich für die Brände waren, wird aktuell von Gutachtern überprüft. Allein der Umstand, dass sich in einem Haushalt ein Batteriespeicher befindet, rechtfertigt nicht die Behauptung, dieser sei der Brandauslöser. (…) Senec (…) prüft derzeit rechtliche Schritte gegen die Verbreiter der entsprechenden Meldungen.”

Kanzlei geht gegen Senec vor

Wer eine Stromspeicheranlage von Senec sein Eigen nennt, muss unter Umständen seit Frühjahr 2022 reduzierte Speicherkapazitäten in Kauf nehmen. Auch defekte Speichermodule seien noch nicht ausgetauscht worden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer spricht von einem Schaden, der den Verbrauchern entstanden ist. Es gehe um Mangel- und Gewährleistungsansprüche sowie Eigentumsrechte (die Speicher wurden per Fernwartung abgeschaltet). Kundinnen und Kunden haben die Option, eine kostenlose Erstberatung bei der Kanzlei für Verbraucherrecht zu vereinbaren.

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