https://hype.com.de/wp-content/uploads/2024/09/Balkonkraftwerk-Steuer.jpeg

Inwieweit lässt sich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?

Inwieweit lässt sich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
PR/Business Insider

Ein Balkonkraftwerk ist nicht nur eine umweltfreundliche Investition, sondern bietet unter Umständen auch steuerliche Vorteile.

So entfällt seit Anfang 2023 beim Kauf einer Mini-PV-Anlage die Mehrwertsteuer. Auch Handwerkskosten für die Installation lassen sich oft steuerlich geltend machen. Selbst erzeugter Strom ist außerdem steuerfrei.

Tipp: Viele Balkonkraftwerke, wie das Gitterbalkon Single Komplett-Set inklusive Halterung von Kleines Kraftwerk*, lassen sich auch in Eigenregie montieren.

Disclaimer: Wenn ihr über einen mit Stern gekennzeichneten Link einen Kauf abschließt, erhalten wir eine geringe Provision. Mehr erfahren


Ein Balkonkraftwerk bietet euch die Möglichkeit, auf einfache Weise eigenen Strom zu produzieren und dabei bares Geld zu sparen. Diese Mini-Photovoltaikanlagen, die sich bequem auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Hausfassade installieren lassen, liefern nicht nur umweltfreundlichen Strom, sondern machen euch auch ein Stück unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Doch das ist noch nicht alles: Der Staat unterstützt den Kauf und die Installation solcher Anlagen mit attraktiven Steuervorteilen. Kann man das Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?

1. Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf: Mehr Geld in der Tasche

Seit Anfang 2023 gibt es eine gute Nachricht für alle, die sich ein Balkonkraftwerk oder eine kleine Photovoltaikanlage zulegen möchten: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW (Kilowattpeak) sind nun umsatzsteuerbefreit. „Der selbst erzeugte Strom ist bei einem Balkonkraftwerk kostenlos und steuerfrei. Die Mehrwertsteuer ist seit dem 1. Januar 2023 auch bei Balkonkraftwerken entfallen“, so der Bund der Steuerzahler e.V. Was heißt das genau? Ganz einfach: Ihr müsst beim Kauf keine 19 Prozent Mehrwertsteuer mehr zahlen.

Das bedeutet für euch direkt weniger Kosten bei der Anschaffung. Wenn ihr zum Beispiel ein Balkonkraftwerk für 600,00 Euro kauft, spart ihr euch durch die Steuerbefreiung rund 95,00 Euro, die sonst an Mehrwertsteuer fällig wären. Das Geld bleibt euch also direkt in der Tasche und macht die Investition in nachhaltige Energie noch attraktiver. Und das Beste daran: Ihr müsst euch um nichts weiter kümmern. Der Händler oder Anbieter weist die Steuerbefreiung automatisch auf der Rechnung aus. Ihr müsst also nicht kompliziert Belege einreichen oder die Steuer zurückfordern – das wird alles schon beim Kauf erledigt.

Unter diese Regelung fällt beispielsweise das Gitterbalkon Single Komplett-Set inklusive Halterung von Kleines Kraftwerk*: Für knapp 430,00 Euro bekommt ihr ein Komplettset mit einem Full-Black 450Wp PV-Modul inklusive Halterung und deutscher Montageanleitung. Auch der Wechselrichter und ein Anschlusskabel sind im Lieferumfang enthalten.

Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen: Handwerkerleistungen werden anerkannt

Ihr möchtet euer Balkonkraftwerk installieren lassen? Wenn ihr einen Fachbetrieb beauftragt, die Anlage zu montieren, fallen diese Kosten unter die haushaltsnahen Dienstleistungen – und das bringt euch bares Geld zurück. Ob ihr Mieter oder Eigentümer seid, spielt keine Rolle. Solange das Balkonkraftwerk in eurem Haushalt installiert wird, könnt ihr die Handwerkerkosten absetzen. Für Mieter lohnt es sich allerdings, vorher den Vermieter um Erlaubnis zu bitten, falls das Kraftwerk an der Fassade oder dem Balkongeländer befestigt werden soll.

Wie funktioniert das?

Die Lohnkosten für Handwerker könnt ihr zu 20 Prozent von der Steuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200,00 Euro pro Jahr. Das heißt, wenn die Installation eures Balkonkraftwerks zum Beispiel 500,00 Euro kostet, könnt ihr 100,00 Euro davon direkt von eurer Steuer abziehen. Wichtig dabei: Es zählen nur die Arbeitskosten der Handwerker, nicht das Material, also das Balkonkraftwerk selbst oder das Montagematerial.

Was müsst ihr beachten?

Damit ihr diese Steuererleichterung nutzen könnt, gibt es ein paar Dinge, auf die ihr achten solltet:

  • Rechnung korrekt ausstellen lassen: Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten klar von den Materialkosten getrennt sein. Nur die reinen Lohnkosten könnt ihr absetzen.
  • Keine Barzahlung: Achtet darauf, dass ihr die Handwerker per Überweisung bezahlt. Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen, wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen geht.
  • Rechnung und Zahlungsbeleg aufbewahren: Haltet die Rechnung und den Zahlungsnachweis (zum Beispiel euren Kontoauszug) griffbereit, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.

Lest auch

Balkonkraftwerk als Werbungskosten absetzen? Das müsst ihr wissen

Wenn ihr das Balkonkraftwerk gewerblich nutzt oder in einer vermieteten Immobilie installiert, habt ihr gute Chancen, das Balkonkraftwerk von der Steuer abzusetzen. Nutzt ihr den Strom jedoch nur für euch selbst, könnt ihr das Balkonkraftwerk in der Regel nicht als Werbungskosten geltend machen. Aber keine Sorge, durch den Eigenverbrauch spart ihr trotzdem ordentlich an den Stromkosten – und das lohnt sich langfristig.

1. Gewerbliche Nutzung: Einnahmen durch Einspeisung

Wenn ihr euer Balkonkraftwerk nicht nur für den eigenen Stromverbrauch nutzt, sondern den erzeugten Strom auch ins öffentliche Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhaltet, könnt ihr unter Umständen die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. In diesem Fall zählt ihr steuerlich als Unternehmer. Ihr müsst dann die Einnahmen und Ausgaben eures „Mini-Stromunternehmens“ in der Steuer angeben. Die Investition in das Balkonkraftwerk und die laufenden Kosten (wie Wartung) können dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

2. Vermietung: Energie für eure Mieter

Habt ihr eine vermietete Immobilie, auf der ihr das Balkonkraftwerk installiert, um Strom für die Mieter zu erzeugen, sieht die Sache schon anders aus. In diesem Fall könnte das Balkonkraftwerk zu den Werbungskosten zählen, da ihr durch die Vermietung Einkünfte erzielt. Ihr profitiert dann nicht nur durch die Einsparung von Stromkosten, sondern könnt auch die Ausgaben für die Anlage bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.

3. Privatgebrauch: Keine Werbungskosten

Jetzt aber der Knackpunkt: Wenn ihr das Balkonkraftwerk auf eurem eigenen Balkon installiert und den Strom für euren eigenen Verbrauch nutzt, könnt ihr es nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. In diesem Fall profitiert ihr zwar durch die Einsparung von Stromkosten, aber es gibt keinen direkten Bezug zu Einkünften, den das Finanzamt anerkennen würde.

Weitere Produktempfehlungen zum Thema Energiesparen

Disclaimer: Wir suchen für euch nach Produkten und Dienstleistungen, von denen wir glauben, dass sie euch gefallen könnten. Die Auswahl erfolgt subjektiv, aber redaktionell unabhängig. Wir haben Affiliate-Partnerschaften, d.h. wenn ihr über einen mit Stern gekennzeichneten Link einen Kauf abschließt, erhalten wir eine geringe Provision. Zu unseren Partnern gehört auch das Preisvergleichsportal Idealo, das wie die Business Insider GmbH eine Tochtergesellschaft der Axel Springer SE ist. Unsere Empfehlungen und die Auswahl der Produkte werden dadurch nicht beeinflusst. Mehr dazu lest ihr hier. Die Inhalte sind unabhängig von unserer Werbevermarktung. Unsere Leitlinien der journalistischen Unabhängigkeit findet ihr hier.

Call Now Button