Lebensversicherer müssen den Kundennutzen ihrer Produkte stärker in den Fokus nehmen. Das fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). “Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht”, monierte Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Mehrere Versicherer müssten dringend nachbessern.
13 Lebensversicherer auffällig
Die Bafin hatte im Mai vergangenen Jahres ein Merkblatt veröffentlicht und darin dargelegt, was sie von den Unternehmen erwartet. Parallel dazu hatte sie verschiedene Aspekte der Produkte analysiert, darunter die Effektivkosten, die Abschlussprovisionen und die Stornoquote, und dabei Ausreißer identifiziert. 13 Lebensversicherer, die besonders auffällig geworden waren, hat die Behörde mittlerweile einer Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des Bafin-Merkblatts. “Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen”, sagte Wiens.
Zu hohe “Effektivkosten”
“Wenn die Effektivkosten so hoch sind, müssen die Versicherer prüfen, ob zumindest für diejenigen Kundinnen und Kunden das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird, die ihren Vertrag ab dem genannten Zeitpunkt kündigen”, sagte Wiens. Nur dann könne von einem angemessenen Kundennutzen des Produkts die Rede sein.
Hohe Stornoquoten
Einige Lebensversicherungsprodukte sind laut Bafin zudem mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt. Für solche Produkte dürfte ein angemessener Kundennutzen laut Wiens nicht gegeben sein. Ein hohes Frühstorno könne ein Hinweis dafür sein, dass die betreffenden Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarktes vertrieben wurden. “Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt also nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand”, stellte Wiens klar. Und wenn die Bafin Missstände feststelle, dann werde sie auch einschreiten.
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