Wie viel Werbung ist zu viel? Seit dem 5. Februar 2024 stellen Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime Video das selbst fest. Der Onlineversandhändler streut auf seiner hauseigenen Streaming-Plattform nämlich lästige Werbe-Clips ein – tendenziell eher mehr als weniger. Wer die nicht sehen will, zahlt 2,99 Euro pro Monat zusätzlich für sein Amazon-Prime-Abo. Nicht nur den Kundinnen und Kunden, auch den Verbraucherschützern wurde es zu bunt – letztere riefen zu einer Sammelklage auf. Die kommt richtig gut an.

Sammelklage mit über 60.000 Betroffenen

Wer zu der Kundschaft gehört, die Amazon Prime vor der Einführung der Werbung abonniert hat, hat die Möglichkeit, sich eine Erstattung zu sichern. Das geht durch Anmeldung zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Und die findet großen Anklang. Am 2. Oktober 2024 gab es bereits 60.997 Anmeldungen. So viele Menschen haben sich zum Sammelklageverfahren angemeldet. Was steht auf dem Spiel? Auf der Website der Stiftung Warentest heißt es dazu: “Die Juristen bei der Verbraucherzentrale Sachsen (…) fordern für Kundinnen und Kunden, die das neue Zusatz-Werbefrei-Abo für 2,99 Euro pro Monat nicht abgeschlossen haben, die Erstattung der Hälfte der Amazon-Gebühren. Kunden, die für die Werbefreiheit zahlen, steht ihrer Ansicht nach Erstattung von 2,99 Euro pro Monat zu.”

Handelt Amazon rechtswidrig?

Amazon kündigte die zusätzliche Werbung und eine schlechtere Qualität von Bild und Ton bloß per E-Mail an. Es erfolgte keine Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Als Ausweg gibt es die Möglichkeit, 2,99 Euro pro Monat mehr zu zahlen – bei stärker anziehender Werbung eine attraktive Alternative für die Abonnenten. Aber ist das, was Amazon gemacht hat, eigentlich rechtens? Verbraucherschützer halten Amazons Praktik für rechtswidrig. Laut Juristen und der Stiftung Warentest handelt es sich für ältere Kunden um eine Preiserhöhung. Also für diejenigen, die Amazon vor den Werbeeinblendungen abonniert haben. Amazon hätte daher die Zustimmung der Kunden gebraucht. Konkret heißt es bei Stiftung Warentest: “So hat es der Bundesgerichtshof in etlichen Konstellationen entschieden. Zuletzt urteilte das Kammergericht in Berlin: Spotify und Netflix sind nicht berechtigt, einseitig die Preise zu ändern. Wir denken: Genau so wenig ist Amazon berechtigt, ohne Zustimmung seiner Kunden Werbung in Prime-Videos aufzunehmen.”

Sammelklage einreichen

Die Verbraucherschützer gehen gegen Amazon vor. Das Klageregister selbst ist seit 23. Mai 2024 geöffnet. Mithilfe eines Online-Formulars des Bundesamts für Justiz geht die “Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen” ganz einfach. Sobald Sie das Online-Formular geöffnet haben, gestaltet sich der Vorgang wie folgt:

Das tragen Sie ein

  • Tragen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift ein.
  • Für die Angaben zu Gegenstand und Grund schlägt die Verbraucherzentrale Sachsen folgenden Text vor: “Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.”

Das lassen Sie frei

  • Den Bereich zur Vertretung lassen Sie frei, ebenso die Angaben zur Höhe des Anspruchs. Das wird das Gericht festlegen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert, dass die Klage beim Bayerischen Oberlandesgericht läuft. Die Beklagte (Amazon Digital Germany GmbH) hat ihren Sitz nämlich in München.

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