Bei Ebay, Amazon Marketplace, Kleinanzeigen und vielen anderen Portalen bieten auch Privatpersonen Waren an – oft sogar sehr günstig. Allerdings ist die Gefahr bei Privatverkäufen besonders groß, auf Betrüger hereinzufallen. Viele Gauner nutzen diese Plattformen, um arglose Netz-User über den Tisch zu ziehen. Nun warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen laut t-online.de vor einer besonders hinterhältigen Art von Dreiecksbetrug. Bei diesem bringen die Verbrecher ihre Opfer nicht nur um ihr Geld, sie bereiten ihnen auch noch Ärger mit eigentlich unbeteiligten Online-Händlern und missbrauchen im schlimmsten Fall sogar die Identität der Betrogenen.

So funktioniert der neue Dreiecksbetrug

Das Vorgehen ist so simpel wie perfide: Die Betrüger offerieren einen Artikel über eines der besagten Portale oder über Fakeshops. Dazu kopieren sie heimlich ein Angebot eines anderen Shops. Bestellt ein User die Ware, lassen sie ihn oder sie zunächst die Überweisung per PayPal oder einen anderen Zahlungsdienst vornehmen und sich die Adressdaten für den Versand mitteilen. Anstatt sich nun einfach mit dem Geld aus dem Staub zu machen, bestellen die Kriminellen den angebotenen Artikel im Namen des Kaufenden bei einem anderen Online-Händler auf Rechnung. Das Resultat: Neben der gekauften Ware bekommt das Opfer eine weitere Zahlungsaufforderung von einem Händler, bei dem es nie bestellt hat. Die Käuferinnen und Käufer, die nichts falsch gemacht haben, stehen dann plötzlich selbst als Betrüger da.

Auf den Betrug folgt Identitätsdiebstahl

Oft erfahren die Betroffenen von dem Betrug erst, wenn auf dem Postweg Mahnungen des jeweiligen Online-Händlers bei ihnen eingehen, weil die Gauner bei der Bestellung eine gefälschte E-Mail-Adresse angegeben haben, sodass die eigentliche Rechnung gar nicht ankam. Hintergrund dieses Schwindels ist laut Verbraucherschutz, dass die Gauner Zeit gewinnen wollen, um im Namen ihres Opfers weitere krumme Geschäfte abzuwickeln. So berichtete die Verbraucherzentrale Niedersachsen bereits im März 2023 von einem Fall, bei dem die Kriminellen nach Durchführung der oben beschriebenen Masche die Adressdaten ihres Opfers nutzten, um einen weiteren Kleinanzeigen-Account zu eröffnen. Anschließend verwendeten sie die gestohlene Identität, um im Namen des ersten Opfers andere Menschen mit der gleichen Vorgehensweise hinters Licht zu führen. In einigen Fällen lassen sich die Verbrecher die beim Online-Händler bestellten Waren auch selbst zuschicken, um sie via Kleinanzeigen erneut anzubieten und so ein weiteres Mal abzukassieren.

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So schützen Sie sich

Besonders ärgerlich: Einen perfekten Schutz vor diesem Betrug gibt es nicht. Wenn Sie folgende Tipps beachten, erkennen Sie den Betrug aber rechtzeitig:

  • Kontrollieren Sie die Absender-Adresse auf dem Paket. Kommt dieses von einem anderen Händler, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie gerade Opfer des Dreiecksbetrugs werden. Kontaktieren Sie den Absender des Pakets und fragen Sie dort nach, warum er oder sie liefert, obwohl Sie woanders bestellt haben. Weiß dort niemand, wovon Sie sprechen, lassen Sie prüfen, ob die Zahlung eingegangen ist. Ist das nicht der Fall, melden Sie den Kauf bei dem Portal, bei dem Sie gekauft haben, als Betrug.
  • Prüfen Sie Bewertungen der Verkäufer. Wer Opfer der Betrugsmasche wurde, schreibt das oft auch in die Bewertungen.
  • Nutzen Sie eine Bezahlmethode, die Sie zurückbuchen können oder die abgesichert ist. PayPal zum Beispiel hat einen Käuferschutz, wenn Sie nicht die “Geld an Freunde senden”-Funktion nutzen. Überweisungen und Lastschriften lassen sich zurückbuchen, Kreditkartenabbuchungen ebenso. Zahlen Sie auf keinen Fall außerhalb der Verkaufsplattform.
  • Melden Sie Betrugsfälle bei der Verkaufsplattform, beim Zahlungsdienstleister und bei der Polizei.

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