Ausweis auf dem Handy
Die Regierung erfüllt EU-Verordnung
Die Bundesregierung folgt damit der EU-Verordnung eIDAS, die alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis 2027 zumindest eine staatliche Ausweis-Anwendung bereitzustellen. Die Bundesrepublik will aber auch Drittanbietern die Entwicklung privater Anwendungen ermöglichen und stellt die Anerkennung nicht-staatlicher Apps in Aussicht, sofern sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Drei Ämter mit Entwicklung beauftragt
Die Entwicklung der EUDI-Wallet wird unter Führung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchgeführt. Wer den digitalen Ausweis nicht in Anspruch nehmen will, muss es nicht. Es handelt sich nach jetzigem Wissensstand lediglich um eine weitere Möglichkeit, die physische Ausweispapiere nicht ersetzen, sondern ergänzen soll.