Die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) geplante Neufassung der Norm VDE-AR-N 4100 bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Änderungen mit sich. So sieht der aktuelle Entwurf unter anderem strengere Auflagen für die Anmeldung von Balkonkraftwerk-Speichern und Steckdosen zum E-Auto-Laden vor. Auch eine Anpassung der Regeln zur Anmeldung von Klimaanlagen und Wärmepumpen steht im Raum.

Meldepflicht von Wärmepumpen und Klimaanlagen

Einem Bericht des Fachportals Heise Online zufolge zielt die neue Version der VDE-Norm auf eine konkretere Ausformulierung der Anmeldepflicht von Klimaanlagen und Wärmepumpen beim Netzbetreiber ab. Sollte die Änderung in Kraft treten, wären etwaige Anlagen bis zu einer Leistung von 11 Kilowatt (kW) anmeldepflichtig. Ausgenommen davon sind demnach nur mobile Klimaanlagen.
Bei einer Leistung von mehr als 11 kW soll dann für nicht steuerbare Verbrauchseinrichtungen (nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes) darüber hinaus eine zusätzliche Genehmigungspflicht gelten. Neue Regeln zur Anordnung von Feldern am Zählerplatz sowie Messwandlern für halb indirekte Messungen bis 100 Ampere (A) sind ebenfalls geplant. Letztere dürften für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher aber kaum relevant sein.

Neue VDE-Norm noch nicht endgültig beschlossen

Für viele gleicht die geplante Norm eher einem Rückschritt als einer Reform. Bürokratische Hürden würden damit nicht abgebaut, sondern im Vergleich zum jetzigen Stand teils sogar erhöht. Immerhin: Noch sind die neuen Regeln nicht in Stein gemeißelt. Bis 27. November 2024 kann jeder, egal ob Fachmann oder Privatperson, Verbesserungsvorschläge zum Entwurf der Norm äußern. Wer Feedback zur Neufassung der Norm VDE-AR-N 4100 geben möchte, kann dies über das DIN-VDE Entwurfsportal tun. Die Registrierung ist kostenlos.

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