Maßnahme aus Wachstumsinitiative
Regierung will E-Mobilität stärken
Kosten für den Staat
Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden: “Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.” Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen. (Mit Material der dpa.)
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