Ein Balkonkraftwerk funktioniert im Wesentlichen wie eine große Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach, doch ist kleiner und kommt für mehr Menschen infrage. Denn so ein Stecker-Solargerät ermöglicht auch in Miet- und Eigentumswohnungen, eigenen Strom zu erzeugen. Vor dem Kauf gibt es ein paar Dinge zu beachten. Am Beginn steht die Frage, wann ein Balkonkraftwerk erlaubt ist und welche Grenzen gelten.
Wann sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt?
Prinzipiell sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt. Wichtig ist, dass sie die VDE-Norm für “Steckerfertige PV-Anlagen” einhalten. Die Regeln:
Maximal 600 Watt (W): Ein Balkonkraftwerk darf bis zu 600W in die Steckdose einspeisen. Diese Grenze bezieht sich auf den Wechselrichter, der die Einspeisung auf 600W beschränkt, die Solarpanels dürfen eine höhere Leistung haben. Überschreitet eine PV-Anlage diese (Wechselrichter-)Grenze, unterliegt sie den Regelungen für große Solaranlagen, was eine kompliziertere Anmeldung, Prüfung und Installation bedeutet. Künftig dürfte sich die Grenze übrigens auf 800W erhöhen.
Anschluss: In der VDE-Norm ist ein Anschluss über die sogenannte Wieland-Einspeisesteckdose festgeschrieben – doch die muss eigentlich eine Elektrofachkraft installieren. Allerdings ist es nicht verboten, ein Balkonkraftwerk über einen herkömmlichen Schuko-Stecker anzuschließen und die Bundesregierung und der VDE planen, diesen Anschluss offiziell zu legalisieren – und bereits jetzt ist er weit verbreitet.
Sind zwei Balkonkraftwerke erlaubt?
Die Grenze von 600 Watt gilt pro Stromanschluss (Zählerkasten) und sie bezieht sich auf die Gesamt-Wechselrichterleistung. Wer also zwei 300-Watt-Wechselrichter anschließt, hält die Grenze ein, muss nur darauf achten, dass pro Stromkreis am Ende nur eine Anlage eingesteckt ist. Festgelegt ist das in DIN VDE V 0100-551-1:2018-05. Unter Einhaltung der entsprechenden Regeln ist es sogar zulässig, mehrere Balkonkraftwerke mit je 600W zu installieren. Der Unterschied: Überschreiten die Anlagen zusammen genommen die Grenze von 600 Watt, fallen sie aus der vereinfachten Anmeldung, eine Elektrofachkraft kümmert sich um Installation und Anmeldung.
600 oder 800 Watt: Welche Sets legal sind
Die meisten fertigen Balkonkraftwerk-Sets auf dem Markt entsprechen der 600W-Vorgabe. Achtung: In Shops, in denen Produkte für andere Länder der EU angeboten werden, kann es auch Balkonkraftwerk-Sets geben, die Wechselrichter mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung anbieten. Dies liegt daran, dass die EU die 800-Watt-Grenze in einer Richtlinie festgelegt hat, die in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Die Festlegung auf 600 Watt in Deutschland hängt mit Untersuchungen am Photovoltaik-Institut Berlin zusammen. Diese haben ergeben, dass eine Mini-PV mit bis zu 600 Watt Wechselrichterleistung sicher betrieben werden kann, ohne dass der Leitungsschutz angepasst werden muss. Wer eine größere PV installiert, benötigt die Hilfe einer Elektrofachkraft bei Anmeldung und Installation.
Tipp: Wer sich schon jetzt auf 800 Watt vorbereiten will, kann zu einem Set greifen, das einen upgrade-fähigen Wechselrichter beinhaltet wie den TSUN MS600 Wifi oder den Hoymiles HM-800 mit DTU WLite. Die Leistung der Solarpanels sollte dabei möglichst hoch sein, damit die 800 Watt auch in der Praxis erreicht werden können.
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Balkonkraftwerk: Muss der Vermieter zustimmen?
Wer in einem eigenen Einfamilienhaus wohnt, braucht sich in der Regel keine Gedanken darum zu machen, ob er ein Balkonkraftwerk grundsätzlich installieren darf. Mieterinnen und Mieter hingegen benötigen die Einwilligung Ihres Vermieters – insbesondere wenn die Module an der Hauswand, auf dem Dach oder der Balkonbrüstung Platz finden sollen. Suchen Sie daher das Gespräch mit Ihrem Vermieter – und vorher Ihren Mietvertrag. Eventuell klärt der, ob das Anbringen von PV-Modulen am Balkon oder an der Fassade generell erlaubt oder verboten ist und ob es einer Zustimmung des Vermieters bedarf. Einige Vermieter verlangen eine Reihe von Dokumenten und Checks. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) listet auf, an welche Bedingungen zum Beispiel die Rostocker Wohnungsgesellschaft WIRO ihre Zustimmung knüpft. Sie erwartet zum einen eine Reihe an Dokumenten: ein Datenblatt mit dem Nachweis des CE-Kennzeichens, Nachweise der Anmeldungen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, eine Fotodokumentation der installierten Anlage. Zum anderen verlangt sie, dass die Installation fachgerecht erfolgt in Form von:
der Bestätigung einer Fachfirma zur fachgerechten Elektroinstallation
der Installation einer Wieland-Steckdose auf dem Balkon, die eine Elektrofachkraft vornehmen muss
einem Nachweis der Tragfähigkeit der Balkonbrüstung inklusive Balkongeländer.
Manche Wohnungsgesellschaften prüfen zusätzlich, ob sich Nachbarn geblendet fühlen könnten oder ob das Solarkraftwerk das Erscheinungsbild des Hauses verändert. Ärgerlich: Die Installation einer Wieland-Steckdose durch einen Elektriker oder eine Elektrikerin lässt die Kosten steigen – und ist eigentlich keine Pflicht.
Dürfen Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?
Es gibt bislang keinen allgemeinen rechtlichen Anspruch auf das Okay des Vermieters. Aber sollte der ablehnen, können Sie ihn auf ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 hinweisen (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20): Eine Vermieterin klagte auf Rückbau, nachdem ihr Mieter trotz ihrer Ablehnung eine PV-Anlage auf dem Balkon installiert hatte. Das Gericht entschied, dass der Mieter prinzipiell einen Anspruch auf die Installation und den Betrieb einer kleinen Solaranlage hat, weil diese zum Staatsziel Umweltschutz beiträgt. Die rechtlichen Voraussetzungen fürs Kraftwerk daheim: Die Stecker-Solaranlage ist baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert. Von der Anlage darf weder eine erhöhte Brandgefahr noch eine sonstige Gefahr ausgehen. Schlimmstenfalls kommt es aber zu einer Räumungsklage. Die setzte ein Vermieter vor dem Landgericht Erfurt gegen eine Familie durch, die eine solche Anlage ohne seine Zustimmung installierte.
Besonderheit Eigentümergemeinschaft
Als Bewohnerin oder Bewohner einer Eigentumswohnung – ob von Ihnen gemietet oder gekauft – müssen Sie eine zusätzliche Besonderheit beachten: Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum des Hauses, die Eigentümergemeinschaft hat also ein Mitspracherecht, wenn Sie das Balkonkraftwerk anbringen möchten, da es die Außenansicht des Gebäudes beeinträchtigt.
Bestehende Regelungen checken: Klären Sie, ob es einen generellen Beschluss der Eigentümergemeinschaft oder einen Absatz in der Teilungserklärung gibt, der regelt, welche Bereiche des Gebäudes Eigentümerinnen und Eigentümer eigenmächtig verändern dürfen und welche einer Zustimmung der Gemeinschaft bedürfen.
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen: Seit Dezember 2020 gilt durch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für sämtliche bauliche Veränderungen der Grundsatz der einfachen Mehrheit statt des Konsensprinzips. Somit genügt es, wenn auf einer Eigentümerversammlung mehr Stimmen für eine Erlaubnis von Balkonkraftwerken zusammenkommen als dagegen. Wer nicht bis zur nächsten Versammlung warten will, kann es auf direktem Wege versuchen. Dafür ist es nötig, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer einverstanden sind und dies unterschreiben (Umlaufbeschluss gemäß §23 Abs. 3 WEG).
Was tun, wenn die Gemeinschaft nicht zustimmt?
Wenn die Eigentümergemeinschaft sich nicht durchringen kann, gibt es noch Schlupflöcher: Sofern das Balkonkraftwerk nicht fest mit dem Gebäude verbunden wird oder das äußere Erscheinungsbild verändert und die Anlage auf Ihrem Bereich des Sondereigentums steht, geht es auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft. Alternativen, gegen die nichts einzuwenden ist, sind Solartische oder schlank gestaltete Module, die gegebenenfalls als Sichtschutz durchgehen, der in manchen Anlagen erlaubt ist.
Was sich bald gesetzlich ändert
Künftig soll es für Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften schwierig werden, dem fachgerechten Anbau einer Balkon-Solaranlage zu widersprechen. Die Bundesregierung will Stecker-Solargeräte in die privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht aufnehmen. In der Praxis würde das bedeuten: Sie dürfen nicht mehr widersprechen, sondern sind zur Zustimmung verpflichtet und dürfen Vorgaben machen, die etwa ein einheitliches Erscheinungsbild betreffen. Als nächstes stimmen Bundesrat und Bundestag darüber ab, am Beschlusstag soll die neue Regelung bereits in Kraft treten.
Anmeldung und Stromzähler
Ist die erste Hürde genommen und Sie wissen, dass Sie ein Balkonkraftwerk installieren dürfen, müssen Sie daran denken, Ihre kleine Solaranlage anzumelden. Auch ein Stromzählertausch kann nötig sein – wenn Sie einen analogen Zähler ohne Rücklaufsperre haben.
Balkonkraftwerk: Komplettsets mit 800 Watt Wechselrichter
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