Am 2. September 2024 endet für Millionen Steuerpflichtige die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023. Die Abgabepflicht gilt auch für gewerbliche Händler auf Online-Plattformen wie Vinted, Kleinanzeigen oder Etsy. Und weil deren Betreiber in diesem Jahr erstmals Umsätze ihrer Nutzer ans Bundeszentralamt für Steuern melden mussten, steigt gleichsam die Verunsicherung unter privaten Verkäufern – zumeist unbegründet. Wer überhaupt von den Regelungen des Gesetzes betroffen ist und wo die Privatverkauf-Steuer eingetragen wird, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Privatverkauf-Steuer: So geht es
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt zwar schon seit 2023, doch erst im Februar 2024 wurde es ernst: Bis dahin mussten Verkaufsplattformen wie Ebay, Etsy und Amazon Marketplace, Annoncenportale wie mobile.de, Kleinanzeigen.de und Vinted oder Dienstleistungs- und Vermietungs-Plattformen wie Uber und Airbnb dem Fiskus die Umsätze aller Kunden nennen, die im vorigen Jahr mehr als 30 Artikel beziehungsweise Dienstleistungen verkauft oder damit mehr als 2.000 Euro erwirtschaftet haben. Auf diese Weise will der Staat Gewerbetreibenden auf die Schliche kommen, die ihre Geschäfte unter dem Deckmantel von Privatverkäufen abwickeln – und somit Steuern hinterziehen. Keine Sorge: Der private Verkauf von Gebrauchtwaren des täglichen Bedarfs ist auch weiterhin steuerfrei.
Eine gewerbliche – und somit steuerpflichtige – Gewinnerzielung liegt nur dann vor, wenn überhaupt Gewinne erwirtschaftet wurden und die Anschaffung des jeweiligen Verkaufsobjekts weniger als ein Jahr zurückliegt. Wer also beispielsweise seine Plattensammlung Stück für Stück verhökert oder einen feinen Oldtimer im Internet zu Geld macht und somit einen der Grenzwerte überschreitet, ist bei Nachfragen des Finanzamts mit entsprechenden Kaufbelegen auf der sicheren Seite. Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf eines Gegenstands weniger als ein Jahr, geben Sie den Gewinn in der Einkommensteuererklärung in der “Anlage SO” auf der Rückseite an. Einfacher klappt es mit einer guten Steuer-Software, siehe oben. Dort werden Sie unter Sonstige Einkünfte und Private Veräußerungsgeschäfte fündig. Übrigens: Lag Ihr Gesamtgewinn im Jahr 2023 unter 600 Euro, ist er nach § 23 EStG steuerfrei.
Bitcoin & Co. clever versteuern
Auch Krypto-Gewinne gelten gemäß § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte. Wer also in Kryptowährungen wie Bitcoin investiert, muss erwirtschaftete Gewinne wie oben beschrieben versteuern. Es gibt hier aber ein paar Besonderheiten, mit denen Sie möglicherweise viel Geld sparen. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber Kryptowährung versteuern.
Freigrenze: Wie bei Online-Verkäufen gilt auch hier: Wer im Jahr weniger als 600 Euro Gewinn einstreicht, muss ihn nicht versteuern und auch nicht zu Kapitaleinkünften wie Zinsen oder Aktiengewinnen hinzuaddieren. Tipp: Stehen Sie zum Jahresende 2024 auf der “Kippe”, verschieben Sie geplante Verkäufe besser auf 2025.
Spekulationsgewinne: Lag zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als ein Jahr, sind selbst größere Kryptogewinne steuerfrei. Auch deshalb kann sich Warten lohnen.
Fifo-Methode: Laufen mehrere Transaktionen gleichzeitig, gilt wie bei Aktiengeschäften die sogenannte Fifo-Regel (First in, first out): Verkauft wird dabei stets der älteste Ankauf. Krypto-Spekulanten sollten ihre Aktivitäten dokumentieren, damit sie für etwaige Nachfragen des Finanzamts gewappnet sind.
Verluste: Krypto-Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer wie Aktien. Stattdessen versteuert man sie wie Fremdwährungsgeschäfte mit dem individuellen Steuersatz. Tipp: Sie dürfen Gewinne und Verluste bei Bitcoin & Co. miteinander verrechnen. Dazu erfassen Sie die Minusgeschäfte ebenfalls bei den privaten Veräußerungsgeschäften, etwa unter Andere Wirtschaftsgüter.
Bei “Mein Elster” anmelden
Müssen Sie die Steuererklärung 2023 noch auf die Schnelle einreichen, nutzen Sie am besten ein kommerzielles Steuerprogramm wie den Testsieger WISO Steuer 2024, siehe oben. Es ruft die bereits vorliegenden Belege (“vorausgefüllte Steuererklärung”, VaSt) auch ohne persönliches Elster-Zertifikat vom Finanzamt ab und verschickt die fertige Steuererklärung per Buhl-Mandat elektronisch. Möchten Sie hingegen das kostenlose “Online-Finanzamt” Mein Elster nutzen, müssen Sie noch schnellstens ein Elster-Zertifikat anfordern. Alternativ können Sie sich ohne Zertifikat bei Elster einloggen.
https://hype.com.de/wp-content/uploads/2024/10/Heissluftfritteuse-verbotene-Lebensmittel.jpg Bestimmte Lebensmittel solltet ihr nicht in der Heißluftfritteuse zubereiten.PR/Business Insider Die Heißluftfritteuse* ist eines der Trend-Küchen-Gadgets der letzten Zeit. Und das ist nicht verwunderlich: Gerichte wie Pommes oder Chicken Wings lassen sich knusprig und Read more…
https://hype.com.de/wp-content/uploads/2024/10/Horror-Games-Switch.jpg Wir zeigen euch fünf Horror Games für die Nintendo Switch.PR/Business Insider Auf der Nintendo Switch könnt ihr viele verschiedene Spiele aus unterschiedlichen Genres zocken. Rechtzeitig für die Halloween-Zeit haben wir euch fünf beliebte Horror Read more…
https://hype.com.de/wp-content/uploads/2024/10/Akku-Staubsauger-mit-Knickgelenk.jpg Akku-Staubsauger mit knickbarem Saugrohr erleichtern das Staubsaugen unter Möbelstücken.PR/Business Insider Staubsaugen macht nicht unbedingt Spaß, sollte aber regelmäßig erledigt werden. Verschiedene Hersteller haben in den letzten Jahren innovative Technik auf den Markt gebracht, die Read more…
0 Comments