Etwa drei Millionen junge Menschen studieren an einer deutschen Hochschule. Zwischen Vorlesungen und Seminaren, Hausarbeiten und Studentenjobs denken wohl nur wenige ans Thema Steuern. Doch das rächt sich: Wer im Studium auf eine Steuererklärung verzichtet, verschenkt eine sichere Erstattung – selbst wenn sich die Mühe erst Jahre später auszahlt. Lesen Sie hier, wie der sogenannte Verlustvortrag sogar rückwirkend klappt.

Wer studiert, muss in den seltensten Fällen eine Steuererklärung abgeben. Der Veranlagungspflicht unterliegen Studierende nämlich nur dann, wenn sie nebenbei mehrere Jobs haben, eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Weil dieser im Veranlagungszeitraum 2023 bei 10.908 Euro für Einzelpersonen lag, müssten Studentinnen und Studenten nach Adam Riese überhaupt erst ab 909 Euro monatlichem Einkommen aktiv werden. Wer also nur einen Minijob mit bis zu 538 Euro ausübt, ist somit von der Steuer befreit.

Und selbst bei einer Veranlagungspflicht fließen meist keine Abgaben. Studierende können nämlich alles absetzen, was sie für die Ausbildung brauchen. Ob Spesen für Büromaterial oder Studiengebühren, Umzüge oder Fahrten zur Uni, die als Zweitwohnsitz angemeldete Unterkunft, Praktika, Bewerbungen und Internetzugang, aber auch Versicherungen, Spenden und Mitgliedschaften – all diese Werbungskosten zieht das Finanzamt von den Einkünften ab. Doch dabei gibt es einen Haken …

In der Praxis betrifft die Regelung vor allem das Bachelorstudium, wenn diesem keine Ausbildung vorausging. Wer ein Masterstudium dranhängt, ist davon nicht mehr betroffen, denn für das Zweitstudium notwendige Ausgaben lassen sich unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Eine weitere Ausnahme stellt das duale Studium dar, bei dem Studierende in einem Unternehmen oder bei der Bundeswehr arbeiten: Da dieses Konstrukt als Ausbildungsdienstverhältnis gilt, sind nötige Ausgaben prinzipiell als Werbungskosten absetzbar.

Davon profitiert sogar, wer im Studium keinen Gedanken an die Steuererklärung verschwendet hat, denn die lässt sich bis zum 31. Dezember 2024 noch für die vergangenen Kalenderjahre bis 2020 nachholen. Reicht das nicht, machen Sie Ihren Steuerbonus mit der gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend. Den gleichnamigen Antrag erstellen Sie mit einem der folgenden Programme. Ist er bis Ende 2024 beim Finanzamt, holen Sie sich damit Ausbildungskosten bis zum Jahr 2017 zurück.

Da Studierende meist knapp bei Kasse sind, nutzen viele das kostenlose Mein Elster für die Steuererklärung. Dieses “Online-Finanzamt” kommt vom Bayerischen Landesamt für Steuern und bietet als staatliches Angebot naturgemäß wenig Unterstützung – geschweige denn Tipps zur Senkung der Steuerlast. Einfacher und hilfreicher sind kommerzielle Softwareprodukte, die Schritt für Schritt durch die Materie führen, beim Antrag auf die Feststellung von Verlustvorträgen assistieren und mitunter wertvolle Hinweise zur Steuervermeidung liefern. COMPUTER BILD testet jedes Jahr die meistverkauften Steuer-Sparprogramme. Sie sind allesamt auch für Studentinnen und Studenten geeignet.

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Einige der getesteten Programme lassen sich als Testversion installieren und somit kostenlos ausprobieren, siehe Links oben. Das gilt in der Regel auch für Steuer-Apps: Dort wird der Lizenzpreis nämlich erst beim Versand der Steuererklärung fällig.

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